Verkaufs-, Montage- und Lieferbedingungen der B & S Sicherheits- und Elektrotechnik GmbH

Stand: 01.01.2025

1. Geltungsbereich

Alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen an unsere Vertragspartner (nachfolgend „Vertragspartner“ genannt) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen…

2. Vertragsschluss, Lieferung, Verzug

Unsere Angebote sind freibleibend; sie können nur binnen 30 Tagen angenommen werden. Bestellungen können wir innerhalb von 30 Tagen annehmen…

3. Preise, Aufrechnung, Zahlungsverzug

  • Unsere Preise gelten nur für den vereinbarten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  • Sollte die Auftragnehmerin bei der Durchführung des Auftrages die Ausführung zusätzlicher Arbeiten beauftragen, so können die vereinbarten Summen ohne Rückfragen um bis zu 50 % überschritten werden.
  • Die Durchführung der Arbeiten ist während der werktäglichen Arbeitszeit außer samstags von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr vorgesehen…

4. Versand, Gefahrübergang, Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unserer Betriebssitz, es sei denn es wurde im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners…

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt und sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare störende Ereignisse…

6. Mängelansprüche

Der Vertragspartner hat unverzüglich zu prüfen, ob der gelieferte Gegenstand bzw. die erbrachte Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist…

7. Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z. B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien etc.) aufmerksam zu machen…

8. Abtretungsverbot

Die Abtretung der Forderung gegen uns an Dritte ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen…

9. Verjährung

Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung des Liefergegenstandes, soweit nicht im Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist bestimmt ist…

10. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen vor, bis der Vertragspartner alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat…

11. Sanktionen

Wir werden von sämtlichen Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag frei, wenn nach Abgabe eines verbindlichen Angebots oder Vertragsschluss Hindernisse aufgrund von…

12. Allgemeine Bestimmungen

Die KSG GmbH hat das Unternehmenszertifikat nach § 6 Absatz 2 ChemKlimaschutzV erhalten…

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